Die KI-Verordnung
der EU
(nachfolgend KI-VO)
(Englisch: AI Act)
Gesetz.
Recht.
Pflicht.
Die Vorschriften der KI-VO gelten für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen; also auch für Sie.
Die Größe des Unternehmens oder Mitarbeiteranzahl spielt hierbei keine Rolle.
Nutzer von KI-Systemen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitende über die nötige Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügen.
Diese Pflicht steht in Art. 4 KI-VO.
Sobald Sie KI im Arbeitsalltag benutzen (wer tut dies nicht? Zum Beispiel ChatGPT), unterliegen Sie der Pflicht, KI-Kompetenz nachzuweisen.
Unsere Schulung vermittelt Ihren Mitarbeitenden die "KI-Kompetenz", die Art. 4 KI-VO verpflichtend vorsieht.


Unsere Leistungen
Unsere Schulung ist besonders auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgerichtet.
Unser Team aus KI-Beauftragten, Datenschutzbeauftragten und Juristen sind Experten auf ihrem Gebiet.
Ein von der IHK zertifizierter KI-Beauftragter führt ein kostenloses Erstgespräch mit Ihnen.

1.499 EUR
pro Schulung
KI-Kompetenz Schulung
nach Art. 4 KI-VO
- Erstberatung zur Einordnung der KI-VO
- Bestandsaufnahme
- Risikoklassifikation
- Schulung von max. 20 Mitarbeitern gemäß Art. 4 KI-VO
Unsere Schulung richtet sich nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur, die als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO prüft.

299 EUR
pro Monat
KI-Beauftragter
von der IHK zertifiziert
- Benennung zum externen KI-Beauftragten
- Ein von der IHK zertifizierter KI-Beauftragter betreut Ihr Unternehmen umfassend
- KI-Schulung der Mitarbeitenden
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
- 2 Stunden Beratung im Monat
Mit einem externen KI-Beauftragten sind Sie rechtlich abgesichert bei der Umsetzung der Pflichten aus der KI-VO - ohne interne Ressourcen binden zu müssen.
Warum extern?
Ein externer KI-Beauftragter wird oft engagiert, wenn:
- kein internes Know-how vorhanden ist,
- interne Ressourcen gespart werden müssen,
- Neutralität bei der Bewertung von Tools nötig ist,
- Compliance-Anforderungen (AI Act) erfüllt werden müssen,
- oder projektweise Expertise gebraucht wird (z. B. für Audits oder Zertifizierungen).
"Als zertifizierter KI-Beauftragter (IHK) stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie mit meiner Erfahrung bei der Umsetzung der Pflichten aus der KI-Verordnung."
Gründer von ai-officer.de
Als externer IHK zertifizierter
KI-Beauftragter
unterstütze ich Ihr Unternehmen kompetent
bei der Umsetzung der KI-VO
Kompetente Schulungen und Beratung für Unternehmen
Wir helfen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KI rechtssicher zu nutzen. Unsere Schulungen und Beratungen garantieren eine optimale Implementierung von KI-Systemen gemäß den neuesten EU-Richtlinien.

Welche Folgen kann ein Verstoß gegen
Art. 4 KI-VO für Sie haben?
Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Daher empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass Organisationen ihre Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gut dokumentieren. So können Sie jederzeit nachweisen, dass sie die Anforderungen des Artikels 4 KI-VO erfüllen.
Quelle: Webseite der Bundesnetzagentur
Fachwissen für eine verantwortungsvolle
KI-Nutzung
Ihre Ziele sind unsere Aufgabe
Wir geben Schulungen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß Art. 4 der KI-VO Maßnahmen ergreifen müssen. Die EU-Verordnung sieht seit dem 2. Februar 2025 vor, dass alle Personen, die mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, einen Nachweis für eine ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen müssen.
Ziel dieser Schulung ist es, ihr Personal in die Lage zu versetzen, Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag verantwortungsvoll und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu nutzen.